1. Vor dem Einschalten des Senders ist die entsprechende Kanalmarke an der Antenne sichtbar zu befestigen. Die Kanalmarke ist nach Beendigung des Gebrauchs umgehend in den Kasten zurück zu hängen. Die erlaubten Kanäle sind auf der Hinweistafel ersichtlich. 2,4 Gigahertz Anlagen sind ohne Kanalmarken auf dem Fluggelände zugelassen.
  2. Ein Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz ist ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
  3. Ein Vereinsmitglied darf erlaubnisfreie Flugmodelle (bis 5 kg, mit/ohne Elektroantrieb) auf dem Fluggelände alleine betreiben. In diesem Falle ist bei einem Abfluggewicht über 2 kg oder beim Fliegen über 100 m ein Kenntnisnachweis erforderlich. Für den Copterflug sind die dafür vorgesehenen Flughöhen einzuhalten.
  4. Das Über- und Anfliegen von Menschen und Tieren ist grundsätzlich verboten.
  5. Wenn auf den anliegenden Feldern im Umkreis von 100 m landwirtschaftlicher Betrieb herrscht, besteht absolutes Flugverbot.
  6. Es dürfen nicht mehr als 3 mit Verbrennungsmotor betriebene und 4 sonstige Modelle zur gleichen Zeit in der Luft sein.
  7. Motormodelle müssen mit wirksamen Schalldämpfern ausgerüstet sein. Der Schallpegel bei Volllast darf max. 83 dB(A) betragen. Der Lärmpass ist stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
  8. Der Luftraum östlich der Einflugschneisen und der Start- und Landebahn, dürfen nicht überflogen werden. (Sperrgebiet).
  9. Nach dem Start muss sich der Pilot im Sperrgebiet (Pilotenfeld) aufhalten.
  10. Beim Einsatz von Verbrennungsmotoren ist stets darauf zu achten, dass kein Öl oder Treibstoff ins Erdreich gelangt. Wenn erforderlich, ist eine entsprechende Unterlage zu benutzen. Der Flugleiter, sowie auch alle anderen Piloten haben darauf zu achten und darauf hinzuweisen.
  11. Für die aktiven Piloten, gilt für die Dauer des Flugbetriebes, ein striktes Alkoholverbot.
  12. Ein Flugleiter ist immer erforderlich beim Betrieb von Flugmodellen aller Art über 5 kg Abfluggewicht (erlaubnispflichtiger Modellflug) und beim Betrieb von Flugmodellen unter 5 kg mit Verbrennerantrieb. Der Flugleiter hat stets das Flugleiterbuch zu führen. Den Sicherheitsanweisungen des Flugleiters ist Folge zu leisten. Der Flugleiter ist weisungsberechtigt gegenüber allen Personen auf dem Fluggelände. Das zulässige Abfluggewicht für Flugmodelle, darf 25 kg nicht überschreiten. Landungen sind anzukündigen und haben stets Vorrang.
  13. Gastflieger erhalten die Starterlaubnis nur vom Flugleiter oder einem aktiven Mitglied.
  14. Nächste Rettungsstelle DRK Emmendingen Freiburgerstr.12. Tel. 07641/112
  15. Nächstes Unfallkrankenhaus,Kreiskrankenhaus Emmendingen Gartenstr. 44 Tel. 07641/4540
  16. Flugzeiten für Modelle mit Verbrennungsmotoren
    Werktags: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
    Samstags: 09:00- 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
    Sonn- und Feiertags: 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 19:00 Uhr
    Jedoch längstens bis 30 Min. vor Sonnenuntergang.
  17. Jeder Modellflugsportler hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Im Übrigen gelten die Bedingungen und Auflagen der Aufstiegserlaubnis des Reg. Präs. vom 23.06.1986.

 

Riegel den 29.10.2020